Stellungnahme der Villa Schöpflin zum kontrollierten Umgang mit Cannabis

Als regional und bundesweit agierendes Zentrum für Suchtprävention setzt sich die Villa Schöpflin für eine progressive Suchtprävention ein. Zielgruppe sind insbesondere Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen. Die folgende Stellungnahme hat die Villa Schöpflin zum kontrollierten Umgang mit Cannabis formuliert:

 

  • Da sich das adoleszente Gehirn noch in einer nicht abgeschlossenen Entwicklungsphase befindet, sollte der Erwerb von Cannabisprodukten im Falle eines kontrollierten Umgangs vor dem vollendeten 21. Lebensjahr untersagt werden.
  • Der Verkauf sollte ausschließlich durch staatlich zertifizierte und geschulte Stellen erfolgen.
  • Es benötigt ein realisierbares und funktionierendes Jugendschutzgesetz.
  • Das Umsetzen von Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist unumgänglich.
  • Um einer Suchtentwicklung frühzeitig entgegenzuwirken empfiehlt die Villa Schöpflin, konsumierende Jugendliche unmittelbar an Beratungsstellen weiterzuleiten.
  • Maßnahmen zur Cannabisprävention, vor allem im Setting Schule, müssen intensiviert und flächenübergreifend angeboten werden. Neben den Schülerinnen und Schülern sollen auch deren Erziehungsberechtigte zu möglichen Auswirkungen des Cannabiskonsums aufgeklärt werden.
  • Die Villa Schöpflin empfiehlt eine Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes, um insbesondere Minderjährige zukünftig vor möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Nikotin und THC zu schützen.
  • Das Bewerben von Cannabisprodukten sollte untersagt werden, um den Anreiz von Cannabiskonsum für Nichtkonsumierende einzuschränken.
  • Die Villa Schöpflin begrüßt die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumierenden.
  • Aufgrund steigender Bedarfe müssen die Beratungs- und Präventionseinrichtungen mit mehr personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

 

Stand: 25.04.2024